Wir beraten und begleiten Sie bei der Überleitung der Unternehmergeschicke insbesondere in Bezug auf die vertragliche, die Zahlungsmodalitäten, die Rechtsform des Betriebs aber auch zum Zeitpunkt der Übergabe, das Gehalt des Nachfolgers sowie mögliche Alternativen zur familieninternen Nachfolge.
Ebenso unterstützen wir Sie beim Erwerb eines Unternehmens in Bezug auf die vertragliche Gestaltung ebenso wie bei der Wahl der Rechtsform und insbesondere bei den Gestaltungen der zu übernehmenden Arbeitsverhältnissen.
Wir unterstützen Sie beim Entwurf Ihrer eigenen Marke, übernehmen die Anmeldung von Marken, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern und stehen Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Wahrung und Durchsetzung Ihrer hieraus resultierenden Rechte zur Seite.
Wir führen gemeinsam mit Ihnen Lizenzvereinbarungen und unterstützen und begleiten Sie beim Abschluss von Lizenzverträgen.