Die Vertretung von Arbeitgebern reicht von der Begleitung der Geschäftsführung und der Personalabteilung Über das Kündigungsverfahren incl. Verhandlungen über Abfindungen, Entwurf und Verhandlung von Aufhebungsverträgen, die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Verträgen mit freier Mitarbeitern, Erstellung von Zeugnissen, Vorbereitung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen, bis hin zur Kollektivrechtlichen Begleitung von Unternehmen.
Wir begleiten und beraten Sie unter anderem bei folgenden Maßnahmen:
Wir verhandeln für Sie mit den Arbeitnehmervertretungen und vertreten und begleiten Sie in allen Instanzen aller Arbeitsgerichte in ganz Deutschland - bis hin zum Bundesarbeitsgericht.